..zur Vermeidung von Nachteilen nicht einwerfen..

Bei der Recherche zum Anhang 2 „der Eingangshinweis“ im Buch fanden sich einige interessante Amtsbriefkästen: z.B. der barrierefreie Briefkasten im Gerichtsbezirk:

der barrierefreie Briefkasten, kniend photographiert

der Hinweis – in 40 cm Höhe vom Boden in ca. 9 mm Schrift – am barrierefreien Briefkasten (natürlich gibt es auch einen Hauptbriefkasten) lautet: „Schriftstücke in Grundbuchsachen,… und Wertgegenstände zur Vermeidung von Nachteilen nicht einwerfen“

der barrierefreie Briefkasten, liegend photographiert

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1 Kommentar

Eine Antwort zu “..zur Vermeidung von Nachteilen nicht einwerfen..”

  1. Alan 5. Juni 2011 at 22:18 #

    Finde ich gut, dass hier oft gepostet wird.

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