..zur Vermeidung von Nachteilen nicht einwerfen..

Bei der Recherche zum Anhang 2 „der Eingangshinweis“ im Buch fanden sich einige interessante Amtsbriefkästen: z.B. der barrierefreie Briefkasten im Gerichtsbezirk:
der Hinweis – in 40 cm Höhe vom Boden in ca. 9 mm Schrift – am barrierefreien Briefkasten (natürlich gibt es auch einen Hauptbriefkasten) lautet: „Schriftstücke in Grundbuchsachen,… und Wertgegenstände zur Vermeidung von Nachteilen nicht einwerfen“
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Finde ich gut, dass hier oft gepostet wird.